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Glossar

Begriffe zur Wegzugssteuer verständlich erklärt

Vom Teileinkünfteverfahren bis zur Tie-Breaker-Regel: die Begriffe, die in jedem Wegzugsmandat vorkommen.

§ 17 EStG

Regelt die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen.

183-Tage-Regel

Abkommensregel zur Besteuerung von Arbeitslohn bei kurzfristigem Auslandseinsatz.

Ansässigkeitsbescheinigung

Amtliche Bestätigung des Zielstaats über die dortige steuerliche Ansässigkeit.

Anzeigepflicht (§ 138 AO)

Pflicht zur Mitteilung von Auslandsbeteiligungen und Auslandssachverhalten an das Finanzamt.

Beschränkte Steuerpflicht

Besteuerung nur der inländischen Einkünfte nach Aufgabe des Wohnsitzes.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Zwischenstaatlicher Vertrag, der das Besteuerungsrecht zwischen zwei Staaten aufteilt.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Nachwirkende deutsche Besteuerung für bis zu zehn Jahre nach Wegzug in ein Niedrigsteuerland.

Funktionsverlagerung

Verlagerung von Funktionen, Risiken und Wirtschaftsgütern ins Ausland mit Besteuerung des Transferpakets.

Gemeiner Wert

Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis – Bewertungsmaßstab der Wegzugssteuer.

Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)

Aufenthalt von mehr als sechs Monaten begründet unbeschränkte Steuerpflicht.

Holdingstruktur

Gesellschaft, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält.

Mittelpunkt der Lebensinteressen

Ort der engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen einer Person.

Ratenzahlung

Zahlung der Wegzugssteuer in sieben Jahresraten nach § 6 Abs. 4 AStG.

Rückkehrregelung

Die Wegzugssteuer entfällt rückwirkend, wenn der Wegzug nur vorübergehend war und fristgerecht zurückgekehrt wird.

Sperrfrist

Zeitraum nach einer Umstrukturierung, in dem eine Veräußerung rückwirkend besteuert wird.

Stundung

Aufschub der Zahlung der festgesetzten Wegzugssteuer, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung.

Teileinkünfteverfahren

60 Prozent des Veräußerungsgewinns sind steuerpflichtig, 40 Prozent bleiben steuerfrei.

Tie-Breaker-Regel

Stufenfolge im DBA, die bei doppelter Ansässigkeit einen Staat als Ansässigkeitsstaat bestimmt.

Wegzugsbesteuerung

Gesetzlicher Begriff für die Besteuerung stiller Reserven bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht.

Wegzugssteuer

Umgangssprachliche Bezeichnung für die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Anteile an Kapitalgesellschaften.

Wohnsitz (§ 8 AO)

Eine Wohnung, die beibehalten und genutzt wird – unabhängig von der Meldung.

Wegzug konkret planen

30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.