Glossar
Begriffe zur Wegzugssteuer verständlich erklärt
Vom Teileinkünfteverfahren bis zur Tie-Breaker-Regel: die Begriffe, die in jedem Wegzugsmandat vorkommen.
§ 17 EStG
Regelt die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen.
183-Tage-Regel
Abkommensregel zur Besteuerung von Arbeitslohn bei kurzfristigem Auslandseinsatz.
Ansässigkeitsbescheinigung
Amtliche Bestätigung des Zielstaats über die dortige steuerliche Ansässigkeit.
Anzeigepflicht (§ 138 AO)
Pflicht zur Mitteilung von Auslandsbeteiligungen und Auslandssachverhalten an das Finanzamt.
Beschränkte Steuerpflicht
Besteuerung nur der inländischen Einkünfte nach Aufgabe des Wohnsitzes.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Zwischenstaatlicher Vertrag, der das Besteuerungsrecht zwischen zwei Staaten aufteilt.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Nachwirkende deutsche Besteuerung für bis zu zehn Jahre nach Wegzug in ein Niedrigsteuerland.
Funktionsverlagerung
Verlagerung von Funktionen, Risiken und Wirtschaftsgütern ins Ausland mit Besteuerung des Transferpakets.
Gemeiner Wert
Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Preis – Bewertungsmaßstab der Wegzugssteuer.
Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)
Aufenthalt von mehr als sechs Monaten begründet unbeschränkte Steuerpflicht.
Holdingstruktur
Gesellschaft, die Beteiligungen an anderen Gesellschaften hält.
Mittelpunkt der Lebensinteressen
Ort der engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen einer Person.
Ratenzahlung
Zahlung der Wegzugssteuer in sieben Jahresraten nach § 6 Abs. 4 AStG.
Rückkehrregelung
Die Wegzugssteuer entfällt rückwirkend, wenn der Wegzug nur vorübergehend war und fristgerecht zurückgekehrt wird.
Sperrfrist
Zeitraum nach einer Umstrukturierung, in dem eine Veräußerung rückwirkend besteuert wird.
Stundung
Aufschub der Zahlung der festgesetzten Wegzugssteuer, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung.
Teileinkünfteverfahren
60 Prozent des Veräußerungsgewinns sind steuerpflichtig, 40 Prozent bleiben steuerfrei.
Tie-Breaker-Regel
Stufenfolge im DBA, die bei doppelter Ansässigkeit einen Staat als Ansässigkeitsstaat bestimmt.
Wegzugsbesteuerung
Gesetzlicher Begriff für die Besteuerung stiller Reserven bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht.
Wegzugssteuer
Umgangssprachliche Bezeichnung für die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Anteile an Kapitalgesellschaften.
Wohnsitz (§ 8 AO)
Eine Wohnung, die beibehalten und genutzt wird – unabhängig von der Meldung.
Wegzug konkret planen
30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.