Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
Nachwirkende deutsche Besteuerung für bis zu zehn Jahre nach Wegzug in ein Niedrigsteuerland.
§ 2 AStG erfasst deutsche Staatsangehörige, die in ein Niedrigsteuergebiet ziehen und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.
Für zehn Jahre werden dann nicht nur inländische, sondern auch bestimmte nicht ausländische Einkünfte in Deutschland erfasst.