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Stundung

Aufschub der Zahlung der festgesetzten Wegzugssteuer, regelmäßig gegen Sicherheitsleistung.

Für Wegzüge seit 2022 ist die frühere unbefristete EU-/EWR-Stundung grundsätzlich durch eine Ratenzahlung über sieben Jahre ersetzt worden. Altfälle bis Ende 2021 können weiterhin anderen Regeln folgen.

Die Finanzverwaltung verlangt für die Ratenzahlung in aller Regel eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung von Anteilen.

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