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Wegzugsbesteuerung

Gesetzlicher Begriff für die Besteuerung stiller Reserven bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht.

Die Wegzugsbesteuerung ist in § 6 Außensteuergesetz geregelt. Sie stellt sicher, dass Deutschland die bis zum Wegzug entstandenen stillen Reserven in Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuern kann.

Neben dem klassischen Wohnsitzwechsel lösen auch unentgeltliche Übertragungen auf im Ausland ansässige Personen und der Verlust des deutschen Besteuerungsrechts durch ein Doppelbesteuerungsabkommen den Tatbestand aus.

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