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Leistungen

Vier Bausteine für einen belastbaren Wegzug

Wir arbeiten entlang der tatsächlichen Reihenfolge eines Wegzugs – nicht entlang von Produktpaketen.

Wegzugsbesteuerung § 6 AStG

Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen, Bewertung der Anteile, Berechnung der fiktiven Veräußerungsgewinne sowie Stundungs- und Ratenzahlungsanträge.

  • Bewertungsstrategie und Gutachtenbegleitung
  • Ratenzahlung im EU-/EWR-Raum
  • Sicherheitsleistung bei Drittstaaten
  • Rückkehrregelung und Dokumentation

Unternehmens- und Holdingstrukturen

Analyse der bestehenden Beteiligungsstruktur und Umstrukturierung vor dem Wegzug – mit Blick auf Sperrfristen und wirtschaftliche Begründung.

  • Rechtsformwahl und Umwandlung
  • Holding im In- und Ausland
  • Betriebsstätten und Substanz
  • Nachfolge- und Exit-Szenarien

Immobilien und Kapitalvermögen

Behandlung deutscher Immobilien, Depots und Beteiligungen nach dem Wegzug sowie Vermeidung ungewollter Quellensteuern.

  • Beschränkte Steuerpflicht auf Inlandseinkünfte
  • Depotverlagerung und Bankfähigkeit
  • Vermietung und Veräußerung von Immobilien
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer

Laufende Betreuung nach dem Wegzug

Nach dem Umzug beginnt die Nachweisphase. Wir überwachen Fristen, Meldepflichten und die Voraussetzungen der Stundung.

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht
  • Jährliche Nachweispflichten
  • Abstimmung mit Beratern im Zielland
  • Anpassung bei Gesetzesänderungen

Unterschied

Kanzlei statt Agentur

Die Wegzugssteuer entsteht in Deutschland. Deshalb gehört die Beratung zu einem Berufsträger, der deutsches Steuerrecht verantwortet.

EXIT Steuerberatung

  • Bestellte Steuerberater mit Kammeraufsicht
  • Berufshaftpflicht für die Beratung
  • Gesetzliche Verschwiegenheit
  • Deutsches Außensteuerrecht, DBA und § 6 AStG als Schwerpunkt
  • Vertretung gegenüber dem deutschen Finanzamt
  • Keine Provisionen von Banken, Maklern oder Residenzprogrammen

Typische Auswanderungsagentur

  • Häufig keine Steuerberaterzulassung
  • Keine Haftung für Steuernachzahlungen
  • Kein gesetzliches Berufsgeheimnis
  • Fokus auf das Zielland, nicht auf die deutsche Wegzugssteuer
  • Keine Vertretung vor dem Finanzamt zulässig
  • Vergütung oft über Vermittlungsprovisionen

Aus der Praxis

Typische Fallkonstellationen

Anonymisierte, vereinfachte Konstellationen, wie sie in unseren Gesprächen regelmäßig vorkommen.

GmbH-Gesellschafter

Wegzug nach Zypern mit 100 % an einer operativen GmbH

Das Problem: Hoher Unternehmenswert, keine Liquidität für die Wegzugssteuer.

Unser Vorgehen: Bewertung prüfen und begründen, Ratenzahlung über sieben Jahre beantragen, Zeitplan vor der Abmeldung festlegen.

Krypto & Digital

Online-Unternehmer mit Krypto-Bestand zieht in die VAE

Das Problem: Unklare Abgrenzung zwischen privatem Vermögen und gewerblicher Tätigkeit.

Unser Vorgehen: Bestände und Haltefristen dokumentieren, Gesellschaftsanteile prüfen, Ansässigkeit nach DBA sauber belegen.

Immobilien & Familie

Unternehmer zieht in die Schweiz, Immobilien bleiben in Deutschland

Das Problem: Erweiterte beschränkte Steuerpflicht und Erbschaftsteuer über Jahre nach dem Wegzug.

Unser Vorgehen: Inlandseinkünfte strukturieren, Nachwirkungsfristen planen, Schenkungen und Nachfolge zeitlich abstimmen.

Keine Erfolgsgarantie; das Ergebnis hängt immer vom Einzelfall ab.

Zusammenarbeit

So läuft ein Mandat ab

Honorar nach Steuerberatervergütungsverordnung oder vorab vereinbart – Sie wissen vor Beginn, was auf Sie zukommt.

  1. 01

    Erstgespräch per Zoom

    30 Minuten: Ausgangslage, Relevanz von § 6 AStG, nächste Schritte.

  2. 02

    Mandatsfragebogen

    Beteiligungen, Vermögen und Zeitplan strukturiert und vertraulich erfassen.

  3. 03

    Analyse & Steuerprognose

    Schriftliche Einordnung mit Zahlen, Optionen und Zeitplan vor dem Wegzug.

  4. 04

    Umsetzung & Nachlauf

    Mitteilungen ans Finanzamt, Ratenzahlung, jährliche Nachweise.

Wegzug konkret planen

30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.