Leistung
Krypto, Trading und digitale Unternehmer beim Wegzug
Private Kryptowährungen fallen nicht unter § 6 AStG – eine Trading-GmbH aber schon. Und das Online-Business zieht nicht automatisch mit um.
Privatvermögen oder GmbH?
Krypto im Privatvermögen ist nach einem Jahr Haltedauer in Deutschland steuerfrei und unterliegt keiner Wegzugsbesteuerung. Hält eine GmbH die Coins, steckt der Wertzuwachs in den Anteilen – und die werden beim Wegzug besteuert.
Das Business zieht nicht automatisch mit
Wer weiter aus Deutschland heraus Kunden betreut, Server betreibt oder Mitarbeiter führt, riskiert eine deutsche Betriebsstätte. Dann bleibt der Gewinn in Deutschland steuerpflichtig – trotz neuem Wohnsitz.
Am Ende geht es darum, Geschäftsleitung, Verträge und Abläufe so umzustellen, dass sie zum Zielland passen.
Häufige Fragen
Allgemeine fachliche Einordnung; sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.