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Strukturen · Aktualisiert 24. September 2026 · 9 Min.

Holding vor dem Wegzug: Wegzugsteuer senken oder nur verlagern?

Holdingstruktur vor dem Wegzug: Wann sie wirtschaftlich sinnvoll sein kann, warum sie § 6 AStG meist nicht beseitigt und welche Sperrfristen zu beachten sind.

Von Roland Elias, Steuerberater

Die Holding wird beim Wegzug häufig als Standardlösung genannt. Die entscheidende Frage ist jedoch: Welches konkrete Problem soll sie lösen? Wer seine operative GmbH in eine Holding einbringt, hält anschließend Anteile an einer Kapitalgesellschaft – und genau diese Anteile können weiterhin von § 6 AStG erfasst werden.

Eine Holding kann trotzdem sinnvoll sein. Sie trennt operative Risiken, erleichtert Beteiligungsverkäufe und kann Ausschüttungen innerhalb der Struktur steuerlich begünstigen. Das sind wirtschaftliche Gründe. Eine automatische Befreiung von der Wegzugssteuer ist es nicht.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Einbringungen nach dem Umwandlungssteuergesetz. Werden sperrfristbehaftete Anteile innerhalb der regelmäßig siebenjährigen Frist schädlich veräußert oder verändert, kann ein Einbringungsgewinn nachträglich besteuert werden.

Hinzu kommt der Ort der Geschäftsleitung. Eine deutsche Holding wird nicht dadurch ausländisch, dass ihr Gesellschafter umzieht. Umgekehrt kann eine ausländische Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig werden, wenn die wesentlichen Geschäftsentscheidungen tatsächlich von Deutschland aus getroffen werden.

Was bedeutet das konkret? Vor jeder Umstrukturierung werden Zielbild, Haltedauer, mögliche Verkäufe, Ausschüttungen und das Zielland festgelegt. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die Holding zum Plan passt.

Wer zuerst gründet und danach rechnet, schafft häufig zusätzliche Jahresabschlüsse, Kosten und Meldepflichten, ohne die Wegzugssteuer zu reduzieren.

Mein Grundsatz lautet deshalb: Die Struktur folgt der Strategie. Sie ist ein Werkzeug – kein Selbstzweck und kein Ersatz für eine belastbare Bewertung.

Allgemeine fachliche Einordnung mit Stand 24. September 2026; sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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