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Strukturen · 30. Juni 2026 · 8 Min.

Holdingstrukturen vor dem Wegzug: Sinn und Grenzen

Eine Holding kann die Steuerlast senken – oder eine zusätzliche Ebene ohne Nutzen schaffen. Eine nüchterne Einordnung.

Holdingstrukturen werden oft als Standardlösung angeboten. Tatsächlich verlagern sie das Problem in vielen Fällen nur, weil auch Anteile an der Holding von § 6 AStG erfasst werden.

Sinnvoll ist eine Holding vor allem dann, wenn operative Einheiten veräußert werden sollen oder wenn Beteiligungen dauerhaft in Deutschland verankert bleiben.

Zu beachten sind Sperrfristen nach dem Umwandlungssteuergesetz sowie die Frage, ob die Struktur wirtschaftlich begründet ist und einer Missbrauchsprüfung standhält.

Die Faustregel: Struktur folgt Strategie. Wer erst die Holding gründet und danach über den Wegzug nachdenkt, zahlt in der Regel doppelt.

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