Leistung
Wegzugsbesteuerung für Unternehmer und GmbH-Gesellschafter
Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und Deutschland verlässt, versteuert die stillen Reserven, ohne einen Euro zu verkaufen. Ganz klar: Das ist der Punkt, an dem die meisten Wegzüge entweder sauber geplant oder teuer werden.
Was bedeutet das konkret?
Das Finanzamt unterstellt beim Wegzug einen Verkauf Ihrer Anteile zum gemeinen Wert. Die Differenz zu den Anschaffungskosten wird im Teileinkünfteverfahren versteuert – 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig.
Im ersten Schritt prüfen wir, ob die Voraussetzungen überhaupt vorliegen: 1 %-Grenze innerhalb der letzten fünf Jahre, sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten zwölf Jahren, Zeitpunkt der Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt.
Wo die eigentliche Arbeit liegt: die Bewertung
Am Ende entscheidet der Wert der Anteile über die Steuer. Das vereinfachte Ertragswertverfahren führt bei ertragsstarken GmbHs oft zu überhöhten Werten. Wir prüfen, ob ein Gutachten nach IDW S1 oder ein anderes Verfahren zu einem realistischeren Ergebnis führt – und begleiten die Abstimmung mit dem Finanzamt.
Zahlung, Rückkehr und Gestaltung
Seit 2022 gibt es auf Antrag eine Ratenzahlung über sieben Jahre, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Bei einer Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar auf zwölf) kann die Steuer entfallen.
Gestaltungen wie Umstrukturierungen oder Einbringungen müssen vor dem Wegzug stehen und wirtschaftlich begründet sein. Nachträglich lässt sich hier wenig retten.
Rechenbeispiel
| Gemeiner Wert der GmbH-Anteile | 2.000.000 € |
| Anschaffungskosten | 25.000 € |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 1.975.000 € |
| Steuerpflichtig (60 %) | 1.185.000 € |
| Steuer bei 45 % | rund 533.000 € |
Häufige Fragen
Allgemeine fachliche Einordnung; sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.