Grundlagen · 10. Februar 2026 · 6 Min.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Die Grundlagen
Wann greift die Wegzugsbesteuerung, wie wird sie berechnet und welche Gestaltungsspielräume bestehen vor dem Umzug?
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz fingiert bei Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht einen Verkauf der Anteile an Kapitalgesellschaften. Betroffen sind Beteiligungen von mindestens einem Prozent im Sinne des § 17 EStG.
Besteuert wird die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile im Wegzugszeitpunkt und den historischen Anschaffungskosten. Da das Teileinkünfteverfahren gilt, sind 60 Prozent dieses fiktiven Gewinns steuerpflichtig.
Es fließt kein Geld – die Steuer wird trotzdem fällig. Genau daraus entsteht das Liquiditätsproblem, das viele Wegzüge scheitern lässt, wenn sie nicht rechtzeitig geplant werden.
Innerhalb der EU und des EWR ist unter Voraussetzungen eine Ratenzahlung über sieben Jahre möglich. Bei Drittstaaten ist die Stundung an eine Sicherheitsleistung geknüpft.
Die wirksamsten Hebel liegen vor dem Wegzug: Rechtsformwahl, Umstrukturierung, Bewertungszeitpunkt und die Frage, welche Beteiligungen überhaupt mitgenommen werden müssen.