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Grundlagen · Aktualisiert 24. September 2026 · 8 Min.

Wegzugsbesteuerung § 6 AStG: Grundlagen, Berechnung, Gestaltung

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG verständlich erklärt: Wann sie greift, wie der fiktive Gewinn berechnet wird und was vor dem Wegzug geprüft werden muss.

Von Roland Elias, Steuerberater

Die erste Frage lautet nicht: In welches Land ziehen Sie? Die erste Frage lautet: Was besitzen Sie am Tag des Wegzugs? § 6 Außensteuergesetz setzt bei Anteilen an Kapitalgesellschaften an. Erfasst werden insbesondere Unternehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer und Gründer, die innerhalb der letzten fünf Jahre unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent beteiligt waren.

Rechtlich wird ein Verkauf unterstellt, obwohl wirtschaftlich nichts verkauft wird. Vom gemeinen Wert der Anteile werden die Anschaffungskosten abgezogen. 60 Prozent dieses fiktiven Veräußerungsgewinns unterliegen dem persönlichen Einkommensteuertarif. Hinzukommen können Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Was bedeutet das konkret? Die oft genannte Belastung von rund 27 bis 28 Prozent des Wertzuwachses ist nur eine grobe Modellgröße für hohe Einkommen. Sie ist kein fester Steuersatz. Gesamteinkommen, Anschaffungskosten, Bewertung und persönliche Verhältnisse können das Ergebnis deutlich verändern.

Das eigentliche Problem ist die Liquidität: Es fließt kein Kaufpreis, die Steuer wird dennoch festgesetzt. Für Wegzüge seit 2022 kann die festgesetzte Steuer auf Antrag grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden. Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen. Altfälle vor 2022 können noch unter anderen Stundungsregeln laufen und müssen getrennt betrachtet werden.

Seit 1. Januar 2025 können außerdem bestimmte gewichtige Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds erfasst werden. Relevant sind insbesondere eine Beteiligung von mindestens einem Prozent oder Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro an einem einzelnen Investmentfonds. Ein gewöhnlicher kleiner ETF-Sparplan fällt deshalb nicht automatisch unter die Regelung.

Die Gestaltung beginnt nicht beim Umzugstag. Bewertungsmethode, Beteiligungsstruktur, mögliche Sperrfristen, Rückkehrabsicht und Finanzierung der Raten müssen vorher zusammenpassen. Eine Holding beseitigt die Wegzugsbesteuerung nicht automatisch; häufig verlagert sie nur die betroffene Beteiligung.

Mein Rat aus der Praxis: Stellen Sie Beteiligungen, Anschaffungskosten und aktuelle Unternehmenswerte zuerst vollständig zusammen. Danach lässt sich entscheiden, ob eine Strukturmaßnahme sinnvoll ist oder lediglich zusätzliche Kosten und neue Risiken erzeugt.

Allgemeine fachliche Einordnung mit Stand 24. September 2026; sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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