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Leistung

Holding und Umstrukturierung vor dem Wegzug

Die Holding ist kein Zaubertrick gegen die Wegzugssteuer. Sie kann aber die richtige Struktur sein, wenn sie wirtschaftlich passt und rechtzeitig umgesetzt wird.

Warum eine Holding allein nicht reicht

Auch die Anteile an einer deutschen Holding fallen unter § 6 AStG. Wer die Holding nur gründet, um die Wegzugssteuer zu umgehen, verschiebt das Problem eine Ebene nach oben.

Interessant wird es, wenn Betriebsvermögen, gewerbliche Prägung oder eine spätere Veräußerung eine Rolle spielen. Dann können Struktur und Zeitplan die Belastung deutlich verändern.

Sperrfristen und Substanz

Einbringungen nach dem Umwandlungssteuergesetz lösen siebenjährige Sperrfristen aus. Ein Wegzug in dieser Zeit kann den Einbringungsgewinn rückwirkend auslösen. Genau das muss vorher im Zeitplan stehen.

Eine ausländische Holding braucht echte Substanz – Geschäftsleitung, Räume, Personal. Sonst greifen Hinzurechnungsbesteuerung oder die Betriebsstätte bleibt in Deutschland.

Häufige Fragen

Allgemeine fachliche Einordnung; sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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