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Leistung

Firmenwert und Anteilsbewertung bei der Wegzugssteuer

Bei der Wegzugssteuer wird nicht verhandelt, was Sie zahlen wollen – sondern was Ihre Anteile wert sind. Und genau da liegt der größte Hebel.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren: schnell, aber oft zu hoch

Das Gesetz erlaubt das vereinfachte Ertragswertverfahren mit einem festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75. Bei inhabergeprägten oder stark schwankenden Unternehmen führt das schnell zu Werten, die kein Käufer zahlen würde.

Was bedeutet das konkret? Der Gewinn hängt am Gesellschafter. Fällt er weg, bricht der Wert ein. Das muss sich in der Bewertung wiederfinden.

Gutachten und Abstimmung mit dem Finanzamt

Ein Gutachten nach anerkannten Standards (z. B. IDW S1) berücksichtigt Unternehmerlohn, Risiken und Zukunftsplanung. Wir begleiten Auswahl, Datenaufbereitung und die Diskussion mit der Bewertungsstelle.

Rechenbeispiel

Beispiel: Unterschied der Bewertungsverfahren
Durchschnittlicher Jahresertrag300.000 €
Vereinfachtes Ertragswertverfahren (× 13,75)4.125.000 €
Gutachten mit Unternehmerlohn und Risikoz. B. 2.400.000 €
Differenz der Bemessungsgrundlage1.725.000 €

Häufige Fragen

Allgemeine fachliche Einordnung; sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Wegzug konkret planen

30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.