Leistung
Firmenwert und Anteilsbewertung bei der Wegzugssteuer
Bei der Wegzugssteuer wird nicht verhandelt, was Sie zahlen wollen – sondern was Ihre Anteile wert sind. Und genau da liegt der größte Hebel.
Vereinfachtes Ertragswertverfahren: schnell, aber oft zu hoch
Das Gesetz erlaubt das vereinfachte Ertragswertverfahren mit einem festen Kapitalisierungsfaktor von 13,75. Bei inhabergeprägten oder stark schwankenden Unternehmen führt das schnell zu Werten, die kein Käufer zahlen würde.
Was bedeutet das konkret? Der Gewinn hängt am Gesellschafter. Fällt er weg, bricht der Wert ein. Das muss sich in der Bewertung wiederfinden.
Gutachten und Abstimmung mit dem Finanzamt
Ein Gutachten nach anerkannten Standards (z. B. IDW S1) berücksichtigt Unternehmerlohn, Risiken und Zukunftsplanung. Wir begleiten Auswahl, Datenaufbereitung und die Diskussion mit der Bewertungsstelle.
Rechenbeispiel
| Durchschnittlicher Jahresertrag | 300.000 € |
| Vereinfachtes Ertragswertverfahren (× 13,75) | 4.125.000 € |
| Gutachten mit Unternehmerlohn und Risiko | z. B. 2.400.000 € |
| Differenz der Bemessungsgrundlage | 1.725.000 € |
Häufige Fragen
Allgemeine fachliche Einordnung; sie ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.