Wegzugssteuer
Umgangssprachliche Bezeichnung für die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf Anteile an Kapitalgesellschaften.
Die Wegzugssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer auf einen fiktiven Veräußerungsgewinn. Sie entsteht, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet und der Wegziehende Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens einem Prozent hält.
Bemessungsgrundlage ist die Differenz zwischen gemeinem Wert und Anschaffungskosten der Anteile, von der nach dem Teileinkünfteverfahren 60 Prozent steuerpflichtig sind.
Weil kein Geld zufließt, ist die Steuer regelmäßig ein Liquiditätsproblem. Ratenzahlung und Stundung sind unter Voraussetzungen möglich.