§ 17 EStG
Regelt die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen.
Nach § 17 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zu den gewerblichen Einkünften, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war.
Diese Ein-Prozent-Grenze ist zugleich die Eintrittsschwelle der Wegzugsbesteuerung. Mittelbare Beteiligungen über andere Gesellschaften werden dabei mitgerechnet.