Ratenzahlung
Zahlung der Wegzugssteuer in sieben Jahresraten nach § 6 Abs. 4 AStG.
Auf Antrag kann die Wegzugssteuer in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden. Die erste Rate ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
Die Ratenzahlung entfällt rückwirkend, wenn die Anteile veräußert werden, Gewinnausschüttungen bestimmte Grenzen überschreiten oder Raten nicht fristgerecht gezahlt werden.