Beschränkte Steuerpflicht
Besteuerung nur der inländischen Einkünfte nach Aufgabe des Wohnsitzes.
Nach dem Wegzug bleiben insbesondere Mieteinkünfte aus deutschen Immobilien, bestimmte Kapitalerträge und gewerbliche Einkünfte aus deutschen Betriebsstätten steuerpflichtig.
Grundfreibetrag und viele personenbezogene Abzüge entfallen dabei grundsätzlich.