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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Zwischenstaatlicher Vertrag, der das Besteuerungsrecht zwischen zwei Staaten aufteilt.

Ein DBA verhindert, dass dieselben Einkünfte in zwei Staaten voll besteuert werden. Es weist das Besteuerungsrecht je nach Einkunftsart einem der beiden Staaten zu und bestimmt die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Für den Wegzug ist vor allem entscheidend, in welchem Staat die Person nach Abkommensrecht als ansässig gilt.

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