Ansässigkeitsbescheinigung
Amtliche Bestätigung des Zielstaats über die dortige steuerliche Ansässigkeit.
Die Bescheinigung wird von der Steuerbehörde des Zielstaats ausgestellt und dient in Deutschland als Nachweis für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens.
Ohne sie werden Quellensteuerentlastungen und Abkommensvorteile regelmäßig verweigert.