183-Tage-Regel
Abkommensregel zur Besteuerung von Arbeitslohn bei kurzfristigem Auslandseinsatz.
Hält sich eine Person weniger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat auf und wird der Lohn nicht von einem dortigen Arbeitgeber getragen, bleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat.
Die Regel betrifft nur Arbeitslohn. Sie entscheidet nicht darüber, wo eine Person steuerlich ansässig ist – das ist ein häufiges Missverständnis beim Wegzug.