Wohnsitz (§ 8 AO)
Eine Wohnung, die beibehalten und genutzt wird – unabhängig von der Meldung.
Ein steuerlicher Wohnsitz besteht, wenn jemand eine Wohnung innehat, über die er verfügen kann und die auf Beibehaltung schließen lässt. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein genügt nicht.
Eine jederzeit verfügbare Wohnung bei Familie oder Freunden kann den Wohnsitz und damit die unbeschränkte Steuerpflicht fortbestehen lassen.