Sperrfrist
Zeitraum nach einer Umstrukturierung, in dem eine Veräußerung rückwirkend besteuert wird.
Nach dem Umwandlungssteuergesetz gelten typischerweise siebenjährige Sperrfristen. Werden eingebrachte Anteile innerhalb dieser Frist veräußert, wird der Einbringungsgewinn nachträglich besteuert.
Wer kurz vor dem Wegzug umstrukturiert, muss diese Fristen in den Zeitplan einrechnen.