Funktionsverlagerung
Verlagerung von Funktionen, Risiken und Wirtschaftsgütern ins Ausland mit Besteuerung des Transferpakets.
Wird eine betriebliche Funktion ins Ausland verlagert, ist ein Transferpaket zu bewerten und in Deutschland zu besteuern.
Bei Unternehmern, die ihre operative Tätigkeit mitnehmen, ist das neben der Wegzugssteuer die zweite große Position.