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Europa

🇪🇸Wegzug nach Spanien

Beckham-Regime für Zuzügler

Spanien lockt Zuzügler mit dem Beckham-Regime, das Inlandseinkünfte pauschal besteuert. Regionale Vermögensteuern können den Vorteil je nach Region deutlich schmälern.

Steuersystem

Der reguläre Tarif ist progressiv und regional unterschiedlich. Das Beckham-Regime besteuert spanische Erwerbseinkünfte mit 24 % bis 600.000 Euro und lässt ausländische Einkünfte weitgehend unberücksichtigt.

Zugang zum Regime

Voraussetzung ist ein Zuzug aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder einer qualifizierenden Tätigkeit sowie ein Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung.

Deutsche Nachwirkungen

Für neue Fälle kann die Wegzugsteuer auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden. Zu beachten sind die spanische Vermögensteuer, die Solidaritätsabgabe auf große Vermögen und regionale Erbschaftsteuerunterschiede.

Checkliste vor dem Wegzug

  • –Wohnsitz in Deutschland wirksam und nachweisbar aufgeben
  • –Beteiligungen nach § 6 AStG bewerten und Stundungsoption prüfen
  • –Anzeigepflichten nach § 138 AO fristgerecht erfüllen
  • –Lebensmittelpunkt im Zielland dokumentieren

Deutsche Wegzugsfolgen vertiefen

Das Zielland ist nur eine Seite der Rechnung. Prüfen Sie parallel Beteiligungen, Ansässigkeit und mögliche deutsche Nachwirkungen.

Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Wegzug nach Spanien prüfen

30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.