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Europa

🇮🇹Wegzug nach Italien

Pauschalsteuer auf Auslandseinkünfte

Italien besteuert Neuansässige auf Antrag mit einer jährlichen Pauschale auf sämtliche Auslandseinkünfte. Das Modell rechnet sich erst ab einem hohen Auslandseinkommen.

Steuersystem

Der reguläre Tarif ist progressiv bis 43 % zuzüglich regionaler Zuschläge. Für Neuansässige besteht das Flat-Tax-Regime auf Auslandseinkünfte gegen einen jährlichen Pauschalbetrag.

Voraussetzungen

Keine steuerliche Ansässigkeit in Italien in neun der letzten zehn Jahre. Italienische Einkünfte bleiben regulär steuerpflichtig, ebenso bestimmte Veräußerungsgewinne in den ersten Jahren.

Deutsche Nachwirkungen

EU-Staat mit Ratenzahlungsoption für die Wegzugsteuer. Die Pauschale ersetzt keine Prüfung der Abkommensberechtigung, da pauschal besteuerte Einkünfte im Quellenstaat weiterhin belastet werden können.

Checkliste vor dem Wegzug

  • Wohnsitz in Deutschland wirksam und nachweisbar aufgeben
  • Beteiligungen nach § 6 AStG bewerten und Stundungsoption prüfen
  • Anzeigepflichten nach § 138 AO fristgerecht erfüllen
  • Lebensmittelpunkt im Zielland dokumentieren

Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Wegzug nach Italien prüfen

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