Steuersystem
Die Einkommensteuer ist progressiv bis 35 %, die ersten 19.500 Euro sind steuerfrei. Non-Doms sind von der Sonderabgabe auf Dividenden und Zinsen befreit; Kapitalgewinne aus Wertpapieren sind steuerfrei.
Zypern verbindet EU-Mitgliedschaft mit dem Non-Dom-Status: Dividenden und Zinsen bleiben für Zuzügler weitgehend unbelastet, und der EU-Rahmen erleichtert die Stundung der deutschen Wegzugsteuer.
Die Einkommensteuer ist progressiv bis 35 %, die ersten 19.500 Euro sind steuerfrei. Non-Doms sind von der Sonderabgabe auf Dividenden und Zinsen befreit; Kapitalgewinne aus Wertpapieren sind steuerfrei.
Wer in keinem anderen Staat ansässig ist, sich mindestens 60 Tage auf Zypern aufhält, dort wohnt und eine Tätigkeit oder Gesellschaft unterhält, gilt als steuerlich ansässig.
Für neue Fälle kann die Wegzugsteuer auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden. Die Substanzanforderungen an zyprische Gesellschaften sind ernst zu nehmen, sonst droht die Hinzurechnungsbesteuerung.
Das Zielland ist nur eine Seite der Rechnung. Prüfen Sie parallel Beteiligungen, Ansässigkeit und mögliche deutsche Nachwirkungen.
Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.
30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.