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Europa

🇨🇾Wegzug nach Zypern

Non-Dom-Status innerhalb der EU

Zypern verbindet EU-Mitgliedschaft mit dem Non-Dom-Status: Dividenden und Zinsen bleiben für Zuzügler weitgehend unbelastet, und der EU-Rahmen erleichtert die Stundung der deutschen Wegzugsteuer.

Steuersystem

Die Einkommensteuer ist progressiv bis 35 %, die ersten 19.500 Euro sind steuerfrei. Non-Doms sind von der Sonderabgabe auf Dividenden und Zinsen befreit; Kapitalgewinne aus Wertpapieren sind steuerfrei.

60-Tage-Regel

Wer in keinem anderen Staat ansässig ist, sich mindestens 60 Tage auf Zypern aufhält, dort wohnt und eine Tätigkeit oder Gesellschaft unterhält, gilt als steuerlich ansässig.

Deutsche Nachwirkungen

Als EU-Staat ermöglicht Zypern die Ratenzahlung der Wegzugsteuer über sieben Jahre. Die Substanzanforderungen an zyprische Gesellschaften sind ernst zu nehmen, sonst droht die Hinzurechnungsbesteuerung.

Checkliste vor dem Wegzug

  • Wohnsitz in Deutschland wirksam und nachweisbar aufgeben
  • Beteiligungen nach § 6 AStG bewerten und Stundungsoption prüfen
  • Anzeigepflichten nach § 138 AO fristgerecht erfüllen
  • Lebensmittelpunkt im Zielland dokumentieren

Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Wegzug nach Zypern prüfen

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