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Naher Osten

🇦🇪Wegzug nach Vereinigte Arabische Emirate

Keine Einkommensteuer, moderate Körperschaftsteuer

Die Vereinigten Arabischen Emirate bieten keine Einkommensteuer auf natürliche Personen. Der steuerliche Vorteil steht und fällt mit echter Substanz vor Ort und der sauberen Aufgabe der deutschen Ansässigkeit.

Steuersystem

Natürliche Personen zahlen keine Einkommensteuer. Für Unternehmen gilt seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 %, mit besonderen Regeln für Free-Zone-Gesellschaften mit qualifizierendem Einkommen.

Ansässigkeit und Substanz

Residence Visa allein genügt nicht. Erforderlich sind Wohnung, tatsächliche Aufenthaltstage, lokale Bankverbindung und eine Tax Residency Certificate, die den DBA-Schutz belegt.

Deutsche Nachwirkungen

Als Drittstaat ohne EU-Stundungsregime wird die Wegzugsteuer sofort fällig; eine Ratenzahlung setzt in der Regel eine Sicherheitsleistung voraus. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist bei Free-Zone-Strukturen sorgfältig zu prüfen.

Checkliste vor dem Wegzug

  • Wohnsitz in Deutschland wirksam und nachweisbar aufgeben
  • Beteiligungen nach § 6 AStG bewerten und Stundungsoption prüfen
  • Anzeigepflichten nach § 138 AO fristgerecht erfüllen
  • Lebensmittelpunkt im Zielland dokumentieren

Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.

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