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Europa

🇨🇭Wegzug nach Schweiz

Pauschalbesteuerung und kantonaler Wettbewerb

Die Schweiz ist für viele Wegzügler die naheliegende Wahl: hohe Rechtssicherheit, kurze Wege nach Deutschland und ein Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Steuerlich ist sie kein Niedrigsteuerland, aber ein sehr gut planbares Land.

Steuersystem

Besteuert wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Die effektive Belastung hängt stark vom Kanton ab; Zug, Schwyz und Nidwalden liegen deutlich unter Zürich oder Genf. Kapitalgewinne im Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei, dafür gibt es eine Vermögensteuer.

Aufwandbesteuerung

Ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz kann die Besteuerung nach dem Aufwand beantragt werden. Bemessungsgrundlage ist ein Vielfaches der Wohnkosten, es gelten kantonale Mindestbeträge. Nicht alle Kantone bieten das Modell an.

Deutsche Nachwirkungen

Die Schweiz ist kein EU-/EWR-Staat. Für neue Wegzugsfälle gilt grundsätzlich die deutsche Sieben-Jahres-Ratenzahlung auf Antrag; das Finanzamt kann eine Sicherheit verlangen. Die überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz ist zusätzlich zu prüfen.

Checkliste vor dem Wegzug

  • –Wohnsitz in Deutschland wirksam und nachweisbar aufgeben
  • –Beteiligungen nach § 6 AStG bewerten und Stundungsoption prüfen
  • –Anzeigepflichten nach § 138 AO fristgerecht erfüllen
  • –Lebensmittelpunkt im Zielland dokumentieren

Deutsche Wegzugsfolgen vertiefen

Das Zielland ist nur eine Seite der Rechnung. Prüfen Sie parallel Beteiligungen, Ansässigkeit und mögliche deutsche Nachwirkungen.

Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Wegzug nach Schweiz prüfen

30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.