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Europa

🇨🇭Wegzug nach Schweiz

Pauschalbesteuerung und kantonaler Wettbewerb

Die Schweiz ist für viele Wegzügler die naheliegende Wahl: hohe Rechtssicherheit, kurze Wege nach Deutschland und ein Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Steuerlich ist sie kein Niedrigsteuerland, aber ein sehr gut planbares Land.

Steuersystem

Besteuert wird auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Die effektive Belastung hängt stark vom Kanton ab; Zug, Schwyz und Nidwalden liegen deutlich unter Zürich oder Genf. Kapitalgewinne im Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei, dafür gibt es eine Vermögensteuer.

Aufwandbesteuerung

Ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz kann die Besteuerung nach dem Aufwand beantragt werden. Bemessungsgrundlage ist ein Vielfaches der Wohnkosten, es gelten kantonale Mindestbeträge. Nicht alle Kantone bieten das Modell an.

Deutsche Nachwirkungen

Die Schweiz ist Drittstaat, aber über das Freizügigkeitsabkommen bestehen Sonderregelungen zur Stundung der Wegzugsteuer. Die überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA-Schweiz ist im Wegzugsjahr zu beachten.

Checkliste vor dem Wegzug

  • Wohnsitz in Deutschland wirksam und nachweisbar aufgeben
  • Beteiligungen nach § 6 AStG bewerten und Stundungsoption prüfen
  • Anzeigepflichten nach § 138 AO fristgerecht erfüllen
  • Lebensmittelpunkt im Zielland dokumentieren

Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.

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