Von Roland Elias, Steuerberater · Stand: 24. September 2026
Wen § 6 AStG erfasst
§ 6 AStG richtet sich an natürliche Personen. Typische Fälle sind Gesellschafter-Geschäftsführer, Gründer und Investoren, die in den letzten fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren.
- Mindestens sieben Jahre unbeschränkte Steuerpflicht innerhalb der letzten zwölf Jahre
- Ende der unbeschränkten Steuerpflicht oder ein gleichgestellter Tatbestand
- Unmittelbare oder mittelbare Beteiligung nach § 17 EStG
Was seit 2025 bei Fonds gilt
Seit 1. Januar 2025 können auch gewichtige Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds erfasst werden. Relevant sind insbesondere mindestens ein Prozent Beteiligung oder Anschaffungskosten von mindestens 500.000 Euro an einem einzelnen Investmentfonds. Ein normaler kleiner ETF-Sparplan löst deshalb nicht automatisch Wegzugssteuer aus.
Was konkret besteuert wird
Rechtlich wird ein Verkauf der Beteiligung zum gemeinen Wert unterstellt. Nach Abzug der Anschaffungskosten unterliegen bei Kapitalgesellschaftsanteilen 60 Prozent des fiktiven Gewinns dem persönlichen Einkommensteuertarif. Das Problem: Es fließt kein Kaufpreis, obwohl Steuer entsteht.
Was bedeutet das konkret? Bewertung und Liquiditätsplanung gehören zusammen. Eine hohe Unternehmensbewertung kann eine hohe Steuer auslösen, ohne dass Geld für die Zahlung vorhanden ist.
Was vor dem Wegzug geprüft wird
Ich beginne mit einer vollständigen Bestandsaufnahme und nicht mit einer fertigen Standardstruktur.
- Direkte und mittelbare Beteiligungen sowie Anschaffungskosten erfassen
- Unternehmens- und Fondswerte belastbar dokumentieren
- Sieben Jahresraten und mögliche Sicherheiten durchrechnen
- Rückkehrregelung und Sperrfristen in den Zeitplan aufnehmen
Häufige Fragen
Weiterführende Einordnung
Allgemeine Informationen zur aktuellen Rechtslage; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Mehr Grundlagen finden Sie unter Wegzugssteuer, im Glossar und in der Länderübersicht.