Von Roland Elias, Steuerberater · Stand: 24. September 2026
Wofür die Regel tatsächlich gilt
In vielen Doppelbesteuerungsabkommen ordnet die 183-Tage-Regel Arbeitslohn bei vorübergehender Tätigkeit im anderen Staat zu. Zusätzlich dürfen Arbeitgeber und lohntragende Betriebsstätte regelmäßig nicht im Tätigkeitsstaat sitzen. Alle Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein.
Warum sie den Wohnsitz nicht beseitigt
Eine verfügbare Wohnung in Deutschland kann unabhängig von Aufenthaltstagen einen Wohnsitz nach § 8 AO begründen. Wer 100 Tage in Deutschland ist, kann deshalb trotzdem unbeschränkt steuerpflichtig sein.
Wie die Tage gezählt werden
Je nach DBA wird im Kalenderjahr, Steuerjahr oder in einem rollierenden Zwölfmonatszeitraum gezählt. Angefangene Aufenthaltstage zählen regelmäßig mit. Reisetage sollten deshalb nicht aus Erinnerung rekonstruiert, sondern laufend dokumentiert werden.
Was bedeutet das konkret?
Prüfen Sie zuerst Wohnsitz und Ansässigkeit, danach die einzelne Einkunftsart. Die 183 Tage sind ein Baustein für Arbeitslohn – kein universeller Freibrief für den Wegzug.
Häufige Fragen
Weiterführende Einordnung
Allgemeine Informationen zur aktuellen Rechtslage; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Mehr Grundlagen finden Sie unter Wegzugssteuer, im Glossar und in der Länderübersicht.