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Ratgeber

Als Gesellschafter-Geschäftsführer ins Ausland ziehen

Der private Wohnsitz kann wechseln, während die deutsche GmbH bleibt. Genau an dieser Schnittstelle entstehen mehrere getrennte Steuerfragen.

Von Roland Elias, Steuerberater · Stand: 24. September 2026

Die Beteiligung: § 6 AStG

Hält der Geschäftsführer mindestens ein Prozent an seiner GmbH, ist beim Ende der unbeschränkten Steuerpflicht regelmäßig die Wegzugsbesteuerung zu prüfen. Der Anstellungsvertrag ändert daran nichts.

Das Gehalt: Tätigkeitstage und DBA

Das Besteuerungsrecht für das Geschäftsführergehalt hängt vom DBA, der tatsächlichen Tätigkeit und teilweise von Sonderregeln für Organvergütungen ab. Aufenthaltstage, Arbeitstage und Kostentragung müssen dokumentiert werden.

Die GmbH: Ort der Geschäftsleitung

Die GmbH bleibt nicht allein deshalb steuerlich unverändert, weil ihr Satzungssitz in Deutschland steht. Werden die maßgeblichen laufenden Geschäftsentscheidungen dauerhaft aus dem Ausland getroffen, kann dort eine Geschäftsleitung oder Betriebsstätte entstehen.

  • Entscheidungsprozesse und Unterschriftenregelung dokumentieren
  • Lokale Geschäftsführungsbefugnisse tatsächlich leben
  • Verträge und Bankfreigaben organisatorisch zuordnen
  • Betriebsstätten- und Lohnsteuerfolgen im Zielland prüfen

So wird der Fall geordnet

Was bedeutet das konkret? Beteiligung, Gehalt, Gesellschaft und Sozialversicherung werden getrennt geprüft und anschließend zusammengeführt. Eine Lösung nur für die private Wegzugssteuer reicht nicht, wenn die GmbH dadurch ein neues Steuerproblem erhält.

Häufige Fragen

Weiterführende Einordnung

Allgemeine Informationen zur aktuellen Rechtslage; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Mehr Grundlagen finden Sie unter Wegzugssteuer, im Glossar und in der Länderübersicht.

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