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Ratgeber

Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Wegzug

Mit der Einkommensteuer endet die Prüfung nicht. Erbfälle und Schenkungen folgen eigenen Wohnsitz-, Staatsangehörigkeits- und Vermögensregeln.

Von Roland Elias, Steuerberater · Stand: 24. September 2026

Die fünfjährige Nachwirkung

Deutsche Staatsangehörige können nach Aufgabe des deutschen Wohnsitzes grundsätzlich noch bis zu fünf Jahre als Inländer im Sinne des Erbschaftsteuerrechts gelten. In besonderen Konstellationen kann § 4 AStG die erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht länger wirken lassen.

Deutsches Inlandsvermögen bleibt relevant

Auch ohne persönliche unbeschränkte Steuerpflicht kann deutsches Inlandsvermögen erfasst werden. Dazu gehören insbesondere inländische Grundstücke und bestimmte Beteiligungen oder Betriebsvermögenstatbestände.

Schenkung vor oder nach dem Wegzug

Der Zeitpunkt allein entscheidet nicht. Wohnsitze und Staatsangehörigkeiten von Schenker und Erwerber, Art des Vermögens, Freibeträge, Bewertung und das Recht des Ziellands müssen zusammen betrachtet werden. Eine vorschnelle Übertragung kann zusätzlich Wegzugsbesteuerung auslösen.

Doppelbesteuerung vermeiden

Nur wenige Staaten haben mit Deutschland ein spezielles Erbschaftsteuerabkommen. Fehlt ein Abkommen, muss geprüft werden, ob nationale Anrechnungsvorschriften greifen. Mein Rat: Nachfolge und Wegzug werden in einer gemeinsamen Zeitleiste geplant, nicht nacheinander.

Häufige Fragen

Weiterführende Einordnung

Allgemeine Informationen zur aktuellen Rechtslage; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Mehr Grundlagen finden Sie unter Wegzugssteuer, im Glossar und in der Länderübersicht.

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