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Ratgeber

Auswandern mit Rente: Steuern im Ruhestand

Nicht jede Rente folgt derselben Regel. Entscheidend sind Rentenart, Zielland und das konkrete Doppelbesteuerungsabkommen.

Von Roland Elias, Steuerberater · Stand: 24. September 2026

Zuerst die Rentenart bestimmen

Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Beamtenpension und private Rente können im selben DBA unterschiedlich behandelt werden. Eine pauschale Aussage wie ‚Renten werden immer im Wohnsitzstaat besteuert‘ ist deshalb nicht belastbar.

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Wer keinen deutschen Wohnsitz mehr hat, kann mit einer deutschen Rente beschränkt steuerpflichtig bleiben. Für gesetzliche Renten ist regelmäßig das Finanzamt Neubrandenburg zuständig. Der persönliche Grundfreibetrag steht beschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich nicht in gleicher Weise zur Verfügung.

Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG

Wer seine Einkünfte ganz oder fast vollständig aus Deutschland bezieht, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig beantragen. Dafür sind auch die Einkünfte im Wohnsitzstaat nachzuweisen.

Die Rechnung über beide Länder

Was bedeutet das konkret? Ich prüfe nicht nur die deutsche Steuer. Krankenversicherung, Quellenstaat, Wohnsitzstaat, Währung und mögliche Anrechnung entscheiden darüber, was tatsächlich netto verbleibt.

Häufige Fragen

Weiterführende Einordnung

Allgemeine Informationen zur aktuellen Rechtslage; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Mehr Grundlagen finden Sie unter Wegzugssteuer, im Glossar und in der Länderübersicht.

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