Von Roland Elias, Steuerberater · Stand: 24. September 2026
Welcher Vordruck aktuell ist
Das Bundesfinanzministerium hat am 12. Dezember 2025 einen überarbeiteten Vordruck für Mitteilungen zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung veröffentlicht. Er berücksichtigt neben § 6 AStG auch Verweise auf die Regelungen für Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds.
Welche Angaben vorbereitet werden
Erforderlich sind je nach Fall persönliche Daten, Wegzugs- oder Übertragungszeitpunkt, Beteiligungen, Anschaffungskosten, gemeine Werte und Informationen zu gleichgestellten Tatbeständen. Bei Fonds kommen fondsbezogene Angaben hinzu.
- Beteiligungsverlauf der letzten Jahre
- Bewertungsunterlagen zum maßgeblichen Stichtag
- Anschaffungskosten und Umstrukturierungen
- Neue Anschrift und steuerliche Ansässigkeit
- Antrag auf Ratenzahlung und angebotene Sicherheit
Laufende Pflichten nicht vergessen
Wer in Raten zahlt, muss relevante Änderungen und die fortbestehenden Voraussetzungen im Blick behalten. Anschrift, Anteilsbestand und schädliche Ereignisse gehören in die laufende Überwachung. Eine versäumte Mitteilung kann den offenen Restbetrag gefährden.
So gehe ich praktisch vor
Ich trenne drei Arbeitsschritte: Tatbestand prüfen, Wert ermitteln, Mitteilung mit Anlagen abstimmen. Dadurch wird vermieden, dass ein Formular ausgefüllt wird, bevor Beteiligungsverlauf und Bewertung belastbar geklärt sind.
Häufige Fragen
Weiterführende Einordnung
Allgemeine Informationen zur aktuellen Rechtslage; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Mehr Grundlagen finden Sie unter Wegzugssteuer, im Glossar und in der Länderübersicht.