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Ratgeber

Wegzugsbesteuerung bei ETFs und Fonds

Seit 1. Januar 2025 können auch bestimmte größere Fondspositionen erfasst werden. Für übliche kleine Sparpläne gilt dennoch keine pauschale Wegzugssteuer.

Von Roland Elias, Steuerberater · Stand: 24. September 2026

Die neue Regel seit 2025

Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Wegzugsbesteuerung für gewichtige Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds erweitert. Die Regel gilt für Wegzüge und gleichgestellte Vorgänge ab 1. Januar 2025.

Welche Schwellen relevant sind

Geprüft wird insbesondere, ob der Anleger innerhalb der maßgeblichen Zeit mindestens ein Prozent der ausgegebenen Anteile hielt oder ob die Anschaffungskosten seiner Anteile an einem einzelnen Investmentfonds mindestens 500.000 Euro betragen. Verschiedene Fonds werden nicht pauschal zu einer einzigen Position addiert.

  • Anschaffungskosten je Fonds und Anteilsklasse feststellen
  • Beteiligungsquote und Haltedauer dokumentieren
  • Spezial-Investmentfonds gesondert prüfen
  • Depotüberträge nicht mit steuerfreien Vorgängen gleichsetzen

Wie der fiktive Gewinn behandelt wird

Besteuert wird der bis zum Wegzug entstandene Wertzuwachs. Die einschlägige Teilfreistellung kann den steuerpflichtigen Betrag mindern. Ratenzahlung und Rückkehrregelung sind grundsätzlich in die Prüfung einzubeziehen.

Verkaufen oder halten?

Ein Verkauf vor dem Wegzug kann ebenfalls Steuer auslösen. Er ist daher nicht automatisch günstiger. Was bedeutet das konkret? Beide Varianten werden mit tatsächlichen Anschaffungskosten, Marktwerten und Liquiditätsfolgen durchgerechnet, bevor gehandelt wird.

Häufige Fragen

Weiterführende Einordnung

Allgemeine Informationen zur aktuellen Rechtslage; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Mehr Grundlagen finden Sie unter Wegzugssteuer, im Glossar und in der Länderübersicht.

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