Von Roland Elias, Steuerberater · Stand: 24. September 2026
Die neue Regel seit 2025
Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Wegzugsbesteuerung für gewichtige Anteile an Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds erweitert. Die Regel gilt für Wegzüge und gleichgestellte Vorgänge ab 1. Januar 2025.
Welche Schwellen relevant sind
Geprüft wird insbesondere, ob der Anleger innerhalb der maßgeblichen Zeit mindestens ein Prozent der ausgegebenen Anteile hielt oder ob die Anschaffungskosten seiner Anteile an einem einzelnen Investmentfonds mindestens 500.000 Euro betragen. Verschiedene Fonds werden nicht pauschal zu einer einzigen Position addiert.
- Anschaffungskosten je Fonds und Anteilsklasse feststellen
- Beteiligungsquote und Haltedauer dokumentieren
- Spezial-Investmentfonds gesondert prüfen
- Depotüberträge nicht mit steuerfreien Vorgängen gleichsetzen
Wie der fiktive Gewinn behandelt wird
Besteuert wird der bis zum Wegzug entstandene Wertzuwachs. Die einschlägige Teilfreistellung kann den steuerpflichtigen Betrag mindern. Ratenzahlung und Rückkehrregelung sind grundsätzlich in die Prüfung einzubeziehen.
Verkaufen oder halten?
Ein Verkauf vor dem Wegzug kann ebenfalls Steuer auslösen. Er ist daher nicht automatisch günstiger. Was bedeutet das konkret? Beide Varianten werden mit tatsächlichen Anschaffungskosten, Marktwerten und Liquiditätsfolgen durchgerechnet, bevor gehandelt wird.
Häufige Fragen
Weiterführende Einordnung
Allgemeine Informationen zur aktuellen Rechtslage; sie ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Mehr Grundlagen finden Sie unter Wegzugssteuer, im Glossar und in der Länderübersicht.