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Asien

🇹🇭Wegzug nach Thailand

Territoriale Elemente und LTR-Visum

Thailand wurde lange als territorial besteuerndes Land beworben. Die Behandlung ausländischer Einkünfte wurde jedoch verschärft, sodass die frühere Gestaltung nur noch eingeschränkt funktioniert.

Steuersystem

Ansässig ist, wer sich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhält. Auslandseinkünfte werden bei Überweisung nach Thailand erfasst; die frühere Jahresverschiebung ist entfallen.

LTR-Visum

Das Long-Term-Resident-Visum bietet Aufenthalt für bis zu zehn Jahre und für bestimmte Kategorien Steuervergünstigungen auf Auslandseinkünfte.

Deutsche Nachwirkungen

Für neue Fälle kann die Sieben-Jahres-Ratenzahlung auch bei einem Drittstaat beantragt werden; eine Sicherheitsleistung ist möglich. Das DBA verlangt eine belastbare Ansässigkeitsbescheinigung.

Checkliste vor dem Wegzug

  • –Wohnsitz in Deutschland wirksam und nachweisbar aufgeben
  • –Beteiligungen nach § 6 AStG bewerten und Stundungsoption prüfen
  • –Anzeigepflichten nach § 138 AO fristgerecht erfüllen
  • –Lebensmittelpunkt im Zielland dokumentieren

Deutsche Wegzugsfolgen vertiefen

Das Zielland ist nur eine Seite der Rechnung. Prüfen Sie parallel Beteiligungen, Ansässigkeit und mögliche deutsche Nachwirkungen.

Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.

Wegzug nach Thailand prüfen

30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.