Steuersystem
Ansässig ist, wer sich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhält. Auslandseinkünfte werden bei Überweisung nach Thailand erfasst; die frühere Jahresverschiebung ist entfallen.
Thailand wurde lange als territorial besteuerndes Land beworben. Die Behandlung ausländischer Einkünfte wurde jedoch verschärft, sodass die frühere Gestaltung nur noch eingeschränkt funktioniert.
Ansässig ist, wer sich mindestens 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhält. Auslandseinkünfte werden bei Überweisung nach Thailand erfasst; die frühere Jahresverschiebung ist entfallen.
Das Long-Term-Resident-Visum bietet Aufenthalt für bis zu zehn Jahre und für bestimmte Kategorien Steuervergünstigungen auf Auslandseinkünfte.
Für neue Fälle kann die Sieben-Jahres-Ratenzahlung auch bei einem Drittstaat beantragt werden; eine Sicherheitsleistung ist möglich. Das DBA verlangt eine belastbare Ansässigkeitsbescheinigung.
Das Zielland ist nur eine Seite der Rechnung. Prüfen Sie parallel Beteiligungen, Ansässigkeit und mögliche deutsche Nachwirkungen.
Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.
30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.