Steuersystem
Besteuert werden nur Einkünfte aus paraguayischen Quellen mit 10 %. Ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich unbesteuert, Vermögen- und Erbschaftsteuer bestehen nicht.
Paraguay besteuert nach dem Territorialprinzip und ist einfach zugänglich. Das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland macht es steuerlich jedoch anspruchsvoller, als es wirkt.
Besteuert werden nur Einkünfte aus paraguayischen Quellen mit 10 %. Ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich unbesteuert, Vermögen- und Erbschaftsteuer bestehen nicht.
Die Residenz ist vergleichsweise leicht zu erhalten, ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist damit aber nicht belegt. Ohne Aufenthalt vor Ort scheitert die Anerkennung in der deutschen Prüfung regelmäßig.
Ohne DBA fehlt abkommensrechtlicher Schutz. Ob § 2 AStG bis zu zehn Jahre nachwirkt, hängt unter anderem von der individuellen Niedrigbesteuerung und den wesentlichen Inlandsinteressen ab.
Das Zielland ist nur eine Seite der Rechnung. Prüfen Sie parallel Beteiligungen, Ansässigkeit und mögliche deutsche Nachwirkungen.
Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.
30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.