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Amerika

🇵🇾Wegzug nach Paraguay

Territoriales Steuersystem

Paraguay besteuert nach dem Territorialprinzip und ist einfach zugänglich. Das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland macht es steuerlich jedoch anspruchsvoller, als es wirkt.

Steuersystem

Besteuert werden nur Einkünfte aus paraguayischen Quellen mit 10 %. Ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich unbesteuert, Vermögen- und Erbschaftsteuer bestehen nicht.

Praxisrealität

Die Residenz ist vergleichsweise leicht zu erhalten, ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist damit aber nicht belegt. Ohne Aufenthalt vor Ort scheitert die Anerkennung in der deutschen Prüfung regelmäßig.

Deutsche Nachwirkungen

Kein DBA bedeutet: kein Abkommensschutz und regelmäßig erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG für bis zu zehn Jahre, da Paraguay als Niedrigsteuerland einzuordnen ist.

Checkliste vor dem Wegzug

  • Wohnsitz in Deutschland wirksam und nachweisbar aufgeben
  • Beteiligungen nach § 6 AStG bewerten und Stundungsoption prüfen
  • Anzeigepflichten nach § 138 AO fristgerecht erfüllen
  • Lebensmittelpunkt im Zielland dokumentieren

Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.

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