Steuersystem
Besteuert werden nur Einkünfte aus paraguayischen Quellen mit 10 %. Ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich unbesteuert, Vermögen- und Erbschaftsteuer bestehen nicht.
Paraguay besteuert nach dem Territorialprinzip und ist einfach zugänglich. Das fehlende Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland macht es steuerlich jedoch anspruchsvoller, als es wirkt.
Besteuert werden nur Einkünfte aus paraguayischen Quellen mit 10 %. Ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich unbesteuert, Vermögen- und Erbschaftsteuer bestehen nicht.
Die Residenz ist vergleichsweise leicht zu erhalten, ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist damit aber nicht belegt. Ohne Aufenthalt vor Ort scheitert die Anerkennung in der deutschen Prüfung regelmäßig.
Kein DBA bedeutet: kein Abkommensschutz und regelmäßig erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG für bis zu zehn Jahre, da Paraguay als Niedrigsteuerland einzuordnen ist.
Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.
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