Steuersystem
Ansässige Non-Doms versteuern maltesische Einkünfte sowie nach Malta überwiesene Auslandseinkünfte. Ausländische Kapitalgewinne bleiben auch bei Überweisung unbesteuert.
Malta besteuert Non-Doms nach dem Überweisungsprinzip: Auslandseinkünfte bleiben unbesteuert, solange sie nicht nach Malta transferiert werden. Mindeststeuer und Substanz sind einzuplanen.
Ansässige Non-Doms versteuern maltesische Einkünfte sowie nach Malta überwiesene Auslandseinkünfte. Ausländische Kapitalgewinne bleiben auch bei Überweisung unbesteuert.
Gesellschaften zahlen nominell 35 %; Anteilseigner erhalten je nach Einkunftsart eine Erstattung, was die effektive Belastung deutlich senkt. Substanz vor Ort ist Voraussetzung.
Für neue Fälle kann die Wegzugsteuer auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden. Bei geringer Substanz drohen Hinzurechnungsbesteuerung und Diskussionen über den Ort der Geschäftsleitung.
Das Zielland ist nur eine Seite der Rechnung. Prüfen Sie parallel Beteiligungen, Ansässigkeit und mögliche deutsche Nachwirkungen.
Alle Angaben sind verkürzt, allgemein gehalten und ersetzen keine Beratung. Maßgeblich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt des Wegzugs und die Prüfung Ihres Einzelfalls.
30 Minuten per Zoom: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein und benennen die nächsten Schritte.