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Grundlagen · 04. August 2026 · 6 Min.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Wer in ein Niedrigsteuerland zieht und wesentliche Inlandsinteressen behält, bleibt bis zu zehn Jahre im deutschen Zugriff.

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht trifft deutsche Staatsangehörige, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren und in ein Niedrigsteuergebiet ziehen.

Hinzukommen müssen wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland: Beteiligungen, Betriebsvermögen oder Einkünfte beziehungsweise Vermögen oberhalb bestimmter Schwellen.

Rechtsfolge ist die Besteuerung sämtlicher nicht-ausländischer Einkünfte für zehn Jahre nach dem Wegzug – ein deutlich weiterer Kreis als bei der normalen beschränkten Steuerpflicht.

Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, wird der Zugriff regelmäßig eingeschränkt. Genau deshalb sind abkommenslose Länder wie Paraguay in der Praxis oft weniger attraktiv, als sie beworben werden.

Der wirksamste Hebel ist die Reduktion der Inlandsinteressen vor dem Wegzug – nicht die Hoffnung, dass die Schwellen nicht geprüft werden.

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